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Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“)

Nachfolgend findest du unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) für Verbraucher.


AGB gültig von 29.05.2019 bis 31.03.2020 - hier


AGB gültig von 01.04.2020 bis 01.04.2022 - hier


AGB gültig von 01.04.2022 bis 06.01.2023 - hier


AGB gültig von 06.01.2023 bis 25.07.2023 - hier


AGB gültig von 25.07.2023  bis 14.09.2023 - hier


AGB gültig von 14.09.2023 bis 20.12.2023 - hier


AGB gültig von 20.12.2023 bis 07.03.2024 - hier


AGB gültig von 07.03.2024 bis 30.04.2024 - hier


AGB gültig von 30.04.2024 bis 30.05.2024 - hier


Nachfolgend aktuelle AGB gültig ab: 30.05.2024 mit Stand vom 30.05.2024 - hier


Diese AGB gelten für die Bestellungen, die du bei uns als Verbraucher tätigst. Wenn du Fragen dazu hast oder die AGB nicht akzeptieren möchtest, ist unser Kundenservice natürlich wie immer gerne per EMail unter [email protected] für dich da.


Für Kunden die keine Verbraucher sind gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen: https://www.grover.com/business-de/g-about/agb


1. Geltungsbereich

2. Vertragsgegenstand

3. Registrierung

4. Abschluss und Verlängerung des Vertrags, Versand bzw. Übergabe

5. Mietbeginn, Mietvertragsdauer, Kündigung

6. Widerrufsrecht

7. Lieferbedingungen

8. Nutzungsentgelte, Kaufpreis und Versandkosten

9. Zahlungsbedingungen

10. Verantwortlichkeit des Kunden für den Mietgegenstand

11. Schäden und Verlust des Mietgegenstands, Grover Care und Grover Care Premium

12. Spezielle Regelungen für die Miete von Drohnen, E-Bikes, E-Scooter, Grover cash, Digitale Produkte und Sonderkaufpreis

13. Gewährleistung, Haftung

14. Haftung von Grover

15. Haftungsfreistellung

16. Nutzung der Plattform

17. Abtretungs-, Gebrauchsüberlassungs-, Verpfändungsverbot

18. Datenschutz

19. Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtungsstelle

20. Kundendienst

21. Änderungen

22. Anwendbares Recht

23. Schlussbestimmungen



1. Geltungsbereich


Diese AGB finden auf sämtliche Verträge Anwendung, die von Verbrauchern über Produkte und Leistungen geschlossen werden, die über www.grover.com („Webseite“), in der Grover-App und über Vertriebspartner angeboten werden (nachfolgend einzeln oder gemeinsam als die “Plattform” bezeichnet).


Betreiberin der Grover App, der Webseite und Vertragspartnerin des Kunden (nachfolgend „du“ „dir” oder „Kunde“) bei über die Plattform abgeschlossenen Verträgen ist die:


Grover Deutschland GmbH

Potsdamer Str. 125, 10783 Berlin

Handelsregister: Amtsgerichts Charlottenburg

Handelsregisternummer: HRB 246291 B

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE355009161


Die Grover Group GmbH nimmt in Stellvertretung von Grover Deutschland GmbH (nachfolgend „uns“, „wir“ oder „Grover“) deren Rechte und Pflichten aus den Verträgen wahr und wickelt diese für Grover ab.


Der Kunde ist Verbraucher i.S.v. § 13 BGB, wenn er die Leistungen von Grover zu einem Zweck in Anspruch nimmt, der überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.


Die zwischen uns und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen ergeben sich ausschließlich aus den folgenden AGB sowie der Vertragsbestätigung. Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die AGB können unter dem oben angegebenen Link als PDF angezeigt und abgespeichert werden.


Der Kunde ist auch zum Ausdruck berechtigt.


2. Vertragsgegenstand


Durch den Vertrag wird die Anmietung von neuen und gebrauchten Waren, einschließlich sämtlicher Gegenstände (u.a. Netzteile, Anleitungen, Kabel, Maus, Tastatur etc.) nachfolgend „Waren“ oder „Mietgegenstand” bzw. „Mietgegenstände”, zur Gebrauchsüberlassung, nachfolgend „Mietvertrag“, über die Plattform vereinbart. Vertragsziel ist hierbei, dass der Kunde die Ware gegen Zahlung der vereinbarten Miete ausschließlich zur Nutzung erhält,


Weiterhin kann ein Kaufvertrag für Digitale Produkte und/oder Tech-Accessoires und/oder Grover Care or Grover Care Premium (“Spezielle Produkte”) abgeschlossen werden (“Kaufvertrag für Spezielle Produkte”). “Digitale Produkte” sind rein digitale Produkte, z. B. Software-Lizenzen oder Media-Abonnements. “Tech-Accessoires” sind physische Produkte, die Tech-Produkte ergänzen, z. B. Taschen, oder Bildschirmschutz. “Grover Care” und “Grover Care Premium” sind Zusatzleistungen, die die Haftung des Kunden bei einem Schadensfall (wie unten, in Ziffer 11, beschrieben) reduzieren. Sofern Grover Care oder Grover Care Premium ausgewählt wird, wird es zu einem untrennbaren Bestandteil des Mietvertrags.


Mietvertrag und Kaufvertrag werden nachfolgend zusammen “Vertrag” genannt. Mietgegenstand und Spezielle Produkte werden nachfolgend zusammen “Produkte” genannt.


3. Registrierung


Du kannst einen Vertrag nur als registrierter Kunde abschließen.


Du kannst dich bei einer Bestellung registrieren oder unabhängig von einer Bestellung.


Du bist verpflichtet, bei der Registrierung ausschließlich zutreffende Daten (z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung) anzugeben und darfst insbesondere keine Daten Dritter angeben.


Du bist verpflichtet, Grover Änderungen deiner Daten unverzüglich mitzuteilen.


Du haftest für den Missbrauch der Zugangsdaten durch Dritte, es sei denn, wir haben sie zu vertreten. Dies kann auch dazu führen, dass du verpflichtet bist, für Produkte zu zahlen, die du selbst nicht bestellt hast.


Natürliche Personen können sich nur registrieren und Bestellungen abgeben, wenn sie volljährig und voll geschäftsfähig sind. Das Mindestalter stellen wir durch den Einsatz eines zuverlässigen Verfahrens unter Einbeziehung einer persönlichen Identitäts- und Altersprüfung sicher.


Bei erfolgreicher Registrierung legt Grover ein Kundenkonto für dich an.


4. Abschluss und Verlängerung des Vertrags, Versand bzw. Übergabe


4.1 Präsentation der Produkte auf der Plattform


Die Präsentation der Produkte auf der Plattform ist freibleibend, d. h. sie stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.


4.2 Vertragsschluss und Verlängerung


4.2.1 Bei Bestellung über die Grover-App oder die Webseite

Du kannst ein Produkt in der Grover-App und auf der Webseite durch Anklicken des jeweiligen Buttons auf der Angebotsseite in den Korb legen. Auf der Angebotsseite wird dir die Höhe der zu zahlenden Miete, für die Speziellen Produkte der Kaufpreis, bzw. Kaufpreis-Rate angezeigt. Ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss gibst du erst durch das Anklicken des jeweiligen Buttons auf der Zusammenfassungsseite ab. Bis zu diesem Zeitpunkt kannst du im Rahmen der Bestellmaske deine Angaben jederzeit überprüfen und ggf. korrigieren. Nach dieser Bestellung erhältst du eine freibleibende Bestätigung deiner Bestellung. Nach erfolgreicher Prüfung der Bestellung erhältst du von uns eine EMail, welche die Miete der ausgewählten Ware zusagt, oder im Fall von Speziellen Produkten den Kauf dieser, nachfolgend „Vertragsbestätigung“. Mit Zugang dieser Vertragsbestätigung kommt der Vertrag zustande.


4.2.2 Bei Bestellung durch Vermittlung eines Vertriebspartners:


Die Anmietung kann auch durch Vermittlung eines von Grover als Vertriebspartner eingesetzten stationären Händlers, nachfolgend „Vertriebspartner“, erfolgen. Dazu kommt in den Räumen des Vertriebspartners ein Online-Portal zum Einsatz, nachfolgend „Vertriebsportal“. Betreiber des Vertriebsportals ist Grover Deutschland GmbH. Du kannst über das Vertriebsportal eine Bestellung abgeben; soweit du noch nicht registriert bist, kannst du dich dabei zugleich registrieren. Auf dem Vertriebsportal wählst du bei dem Vertriebspartner verfügbare Mietgegenstände aus und stellst eine Mietanfrage. Es wird dir die Höhe der zu zahlenden Miete angezeigt. Ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss gibst du erst durch das Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig mieten“ auf der Zusammenfassungsseite ab. Bis zu diesem Zeitpunkt kannst du im Rahmen der Bestellmaske deine Angaben jederzeit überprüfen und mit Hilfe der Änderungsbuttons ggf. korrigieren. Wegen der Details des jeweiligen Angebotes wird auf die Darstellung des Angebots im Vertriebsportals, nachfolgend „Angebotsdarstellung“, verwiesen. Du erhältst eine EMail, mit der wir den Eingang deiner Bestellung bestätigen und mit der wir dich um Bestätigung deiner EMail-Adresse bitten. Nachdem du die EMail-Adresse bestätigt hat, prüfen wir deine Bestellung. Nach erfolgreicher Prüfung der Bestellung erhältst du eine „Vertragsbestätigung“. Mit Zugang dieser Vertragsbestätigung kommt der Mietvertrag zustande.


Der Kooperationspartner unterstützt dich bei der Registrierung und bei Bestellungen. Nach Zugang der Vertragsbestätigung übergibt der Vertriebspartner dir den Mietgegenstand.


4.2.3 Verlängerung und Änderung von Mietverträgen


Über das Kundenkonto kannst du laufende Mietverträge wie folgt verlängern oder (insbesondere im Hinblick auf die Mindestvertragslaufzeit) abändern: Ein verbindliches Angebot zur Verlängerung oder Änderung eines laufenden Mietvertrages gibst du erst durch das Anklicken des jeweiligen Buttons ab. Falls ein Vertrag Grover Care oder Grover Care Premium beinhaltet und sich unsere Dienstleistungsgebühren (beschrieben in Abschnitt 11.2.2) zwischenzeitlich geändert haben, gelten die neuen Dienstleistungsgebühren. Nach erfolgreicher Prüfung der Verlängerungsanfrage erhältst du von uns eine E-Mail, in der wir die Verlängerung der Mietzeit bzw. die Änderung bestätigen, nachfolgend „Vertragsbestätigung“. Mit Zugang dieser Vertragsbestätigung kommt eine Vereinbarung über die Verlängerung oder Änderung des Mietvertrags zustande. Es gilt dann die vereinbarte neue Vertrags- bzw. Mindestvertragslaufzeit.


4.2.4 Verifizierung, Identitäts- und Altersprüfung


Der zum Vertragsschluss oder zur Verlängerung führende Bestellvorgang kann unter anderem die Verifizierung der Handynummer durch den Kunden über sein Smartphone sowie eine Identitäts- und Altersprüfung umfassen.


4.3 Kunden- und Zugangsdaten:


Du versicherst, dass alle von dir bei der Bestellung angegebenen Daten (z. B. Name, Adresse, EMail-Adresse, Bankverbindung, ggf. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Handelsregisternummer) zutreffend sind und du keine Daten von Dritten verwendet hast. Du bist verpflichtet, Grover Änderungen deiner Daten unverzüglich mitzuteilen.


4.4 Versand bzw. Übergabe:


4.4.1 Bei Bestellung über die Grover-App oder die Webseite:


Erfolgt die Bestellung des Produkts über die Grover-App oder die Webseite, Im Falle von einem Mietgegenstand wird der Mietgegenstand erst versendet, wenn du die erste Monatsmiete bezahlt hast. Solange die Bedingung der ersten Zahlung nicht erfüllt ist, sind wir berechtigt, die Mietgegenstand zurückzubehalten. Für den Zeitraum zwischen Versand des Mietgegenstands und Zustellung beim Kunden (siehe dazu Ziffer 5.) ist kein Nutzungsentgelt zu entrichten. Die Pflicht zur Zahlung der Miete beginnt erst mit Zustellung des Mietgegenstands beim Kunden.


Im Falle von einem Speziellen Produkt wird das Spezielle Produkt erst versendet, wenn du den vollen Kaufpreis bezahlt hast. Solange die Bedingung der Zahlung des vollen Kaufpreises nicht erfüllt ist, sind wir berechtigt, das Spezielle Produkt zurückzubehalten.


4.4.2 Bei Bestellung durch Vermittlung eines Kooperationspartners:


Erfolgt die Bestellung des Mietgegenstands durch Vermittlung eines Kooperationspartners, händigt der Kooperationspartner den Mietgegenstand dem Kunden nach Vertragsschluss und Zahlung der ersten Monatsmiete vor Ort aus. Bei Unternehmern erfolgt die Aushändigung ausschließlich an den Vertretungsberechtigten. Mit Aushändigung des Mietgegenstands beginnt die entgeltliche Miete.


5. Mietbeginn, Mietvertragsdauer, Kündigung


5.1 Mietbeginn und Mietvertragsdauer


Die Laufzeit der Miete beginnt mit Zustellung des Mietgegenstands an den Kunden, nachfolgend „Zustellung“. Die Zustellung erfolgt durch Auslieferung oder Übergabe durch uns oder einen Kooperationspartner oder einen von uns oder unserem Kooperationspartner beauftragten Lieferanten.


Die Laufzeit des Mietvertrages hängt von deiner Wahl bei der Bestellung ab. Soweit keine abweichende Regelung im Einzelfall getroffen ist, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit.


5.2 Ordentliche Kündigung


Die Parteien haben das Recht, den Mietvertrag mit einer Frist von vier Wochen jeweils zum Ende jedes Vertragsmonats ohne Angabe von Gründen zu kündigen, jedoch, soweit eine Mindestlaufzeit vereinbart ist, frühestens zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit.


5.3 Außerordentliche Kündigung


Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Grover ist insbesondere zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn


  • der Kunde mit zwei aufeinanderfolgend zu entrichtenden Nutzungsentgelten in Zahlungsverzug ist;

  • der Kunde das Nutzungsentgelt unpünktlich zahlt, obwohl er bereits wegen wiederholter Zahlungsverzögerung abgemahnt oder erinnert worden ist;

  • der Kunde den Mietgegenstand unbefugt an Dritte überlässt oder

  • der Kunde unsere Rechte dadurch verletzt, dass er den Mietgegenstand durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt, mangelnde Pflege oder unsachgemäßen Gebrauch erheblich gefährdet, oder

  • wenn der Kunde verstorben ist.


Sofern zwischen uns und dem Kunden mehrere Mietverträge bestehen und wir zur außerordentlichen fristlosen Kündigung eines Mietvertrages aus wichtigem Grund berechtigt sind, können wir auch die anderen Mietverträge außerordentlich fristlos kündigen, falls uns die Aufrechterhaltung der weiteren Mietverträge aufgrund grob treuwidrigen Verhaltens des Kunden nicht zumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Kunde


  • einen Mietgegenstand vorsätzlich beschädigt;

  • Grover einen am Mietgegenstand entstandenen Schaden schuldhaft verschweigt oder einen solchen zu verbergen versucht;

  • Grover vorsätzlich einen Schaden zufügt; oder einen Mietgegenstand bei der oder zur Begehung vorsätzlicher Straftaten nutzt.


5.4 Erklärung der Kündigung


Du kannst den Mietvertrag (zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt) durch (i) Erklärung in Textform oder (ii) online im Kundenportal durch Betätigung des jeweiligen Buttons kündigen.


5.5 Rückgabe des Mietgegenstandes


5.5.1. Du bist verpflichtet, den Mietgegenstand mit sämtlichem Zubehör unverzüglich nach Mietvertragsende an Grover herauszugeben. Du hast den Mietgegenstand – abgesehen von normalen Gebrauchsspuren - in dem Zustand zurückzugeben, in dem du ihn erhalten hast, insbesondere sind jeglicher Passwortschutz, Koppelung des Mietgegenstandes an einen persönlichen Account oder eine andere Sperre, die eine Nutzung des Mietgegenstandes durch Dritte ausschließt oder beeinträchtigt, zu entfernen.


5.5.2. Unabhängig von etwaigen Schadensersatzansprüchen können wir dir für den Fall, dass der Mietgegenstand nicht innerhalb von 3 Wochen nach Vertragsende zurückgegeben wird, den Restwert des Mietgegenstandes in Rechnung stellen. Der "Restwert" bedeutet den aktuellen Marktwert des Mietgegenstandes (im Zusammenhang mit der Ermittlung des Restwertes bedeutet “aktuell“ im Falle der Vertragsbeendigung den Zeitpunkt an dem der Vertrag endet, mit Bezug auf einen Schaden den Zeitpunkt, an dem wir die Schadensmeldung erhalten haben und mit Bezug auf einen Kauf den Zeitpunkt, an dem wir deine Kaufanfrage erhalten haben).


5.5.3. Schickst du den Mietgegenstand unvollständig zurück, steht es uns es frei, den hierdurch entstehenden Schaden in Rechnung zu stellen sofern du die fehlenden Mietbestandteile trotz entsprechender Aufforderung nicht unverzüglich nachreichst.


5.5.4. Solltest du den Mietgegenstand mit Passwortschutz, Koppelung an einen persönlichen Account oder mit einer anderweitigen Sperre, die eine Nutzung der Ware durch Dritte ausschließt oder beeinträchtigt, zurückgeben, behalten wir uns vor, den Mietgegenstand auf deine Kosten entsperren zu lassen. In diesem Fall bist du verpflichtet, einen Pauschalbetrag von 49 € zu zahlen. Kannst du geringere Entsperrkosten als den Pauschalbetrag nachweisen, so ist der geringere zu entrichten.


5.5.5. Für die Rücksendung des Mietgegenstandes bzw. des Tech-Accessoires ist das von uns bereitgestellte Rücksendeetikett oder der von uns bereitgestellte QR Rücksendecode zu verwenden, sowie der dort angegebene Lieferdienstleister.


5.5.6. Wenn du nicht das von uns bereitgestellte Rücksendeetikett oder den von uns bereitgestellten QR Rücksendecode verwendest, trägst du die Gefahr für den Untergang oder die Beschädigung des Mietgegenstandes beim Rückversand.


5.5.7. Du kannst den Mietgegenstand aus einem EU-Land außerhalb des Landes, in dem deine Adresse bei uns registriert ist, zurücksenden, aber in diesem Fall trägst du alle Kosten und das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung des Mietgegenstands während der Rücksendung. Du darfst keine Rücksendung aus einem Land außerhalb der EU veranlassen. Wenn du dies tust, trägst du das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung des Mietgegenstands während der Rücksendung und alle damit verbundenen Kosten (einschließlich eventuell anfallender Zollkosten).


5.6 Fortsetzung des Vertrags bei Fortsetzung des Gebrauchs


Setzt du den Gebrauch des Mietgegenstands nach Mietvertragsende fort, so gilt das Mietverhältnis jeweils als um einen weiteren Monat verlängert, es sei denn, Grover widerspricht. Beinhaltet dein Vertrag Grover Care oder Grover Care Premium, verlängert sich dein Grover Care oder Grover Care Premium entsprechend; § 545 BGB findet keine Anwendung.


5.7 Datensicherung


Grover löscht bei Rückgabe alle auf Mietgegenständen gespeicherten Daten unwiederherstellbar. Du musst daher auf den Mietgegenständen gespeicherte Daten vor der Rückgabe selbst sichern.


6. Widerrufsrecht


6.1 Berechtigung


Wenn der Kunde Verbraucher ist und den Mietgegenstand über die Grover-App oder die Webseite gemietet hat oder einen Kauf getätigt hat, ist er zum Widerruf seiner Vertragserklärung berechtigt. Kein Widerrufsrecht haben Kunden, die Unternehmer sind, sowie Kunden, die Verbraucher sind und den Mietgegenstand durch Vermittlung eines Vertriebspartners gemietet haben.


Bei Digitalen Produkten verlierst du dein Widerrufsrecht Rücktrittsrecht von der Bestellung mit Erstattung), da du – mit Klick auf “Ich akzeptiere” Button – ausdrücklich zustimmst und deine Kenntnis darüber bestätigst, dass Grover mit der Vertragserfüllung vor dem Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und durch deine Zustimmung dein Widerrufsrecht mit dem Beginn der Vertragserfüllung erlischt.


6.2 Widerrufsbelehrung


6.2.1 Widerrufsrecht


Soweit du ein Widerrufsrecht hast, hast du das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.


Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.


Um dein Widerrufsrecht auszuüben, musst du uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über deinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Richte diese an folgende Adresse :


Grover Deutschland GmbH

Potsdamer Str. 125

10783 Berlin

E-Mail: [email protected]


Für alle Rücksendungen verwende bitte die Rücksendeetiketten oder die QR Rücksendecodes wie in Ziffer 5.5 beschrieben.


Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest. Bitte beachte, dass die Adresse lediglich für die Wiederrufsmitteilug gedacht ist. Die Rücksendung des Mietgegenstandes erfolgt an die in 6.2.2. genannte Adresse.


6.2.2 Folgen des Widerrufs


Soweit du ein Widerrufsrecht hast, wenn du den Vertrag widerrufst, haben wir dir alle Zahlungen, die wir von dir erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass du eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hast), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über deinen Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das du bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hast, es sei denn, mit dir wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dir wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Im Fall von Mietgegenständen und Tech-Accessoire können wir die Rückzahlung verweigern, bis wir diese wieder zurückerhalten haben oder bis du den Nachweis erbracht hast, dass du diese zurückgesendet hast, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.


Du hast den Mietgegenstand bzw. Tech-Accessoire unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem du uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtest, an folgende


Rücksendeadresse:


INGRAM MICRO SERVICES

c/o Ohl Solutions GmbH

Tor 11 - 12

Lise-Meitner-Str. 23

24941 Flensburg

Deutschland


zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn du den Mietgegenstand bzw. das Tech-Accessoire vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendest.


Du trägst die unmittelbaren Kosten der Rücksendung des Mietgegenstandes bzw. des Tech-Accessoires. Eine Rücksendung des Mietgegenstandes bzw. des Tech-Accessoires an die falsche Adresse, kann mitunter zu Verzögerung der Rückzahlung führen.


7. Lieferbedingungen


Hast du den Mietgegenstand über die Grover-App oder die Webseite gemietet oder ein Spezielles Produkt gekauft das geliefert werden muss Ziffer 4.2.1.) gelten die nachfolgenden Lieferbedingungen:


Die Lieferung des Mietgegenstandes oder des Speziellen Produktes, das Lieferung benötigt, erfolgt an die von dir mitgeteilte Versandadresse. Grover ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt. Hierdurch entstehende zusätzliche Kosten gehen zu unseren Lasten. Sollte Grover während der Bearbeitung der Bestellung feststellen, dass das von dir bestellte Produkt trotz sorgfältiger Prüfung des Bestandes und aus von Grover nicht zu vertretenden Gründen nicht verfügbar ist, wirst du darüber per EMail informiert und ein Vertrag kommt nicht zustande. Falls Grover zuvor dein Vertragsangebot durch die Vertragsbestätigung angenommen hat, sind wir zum Rücktritt berechtigt. Etwaige geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet. Bei den im Zusammenhang mit der Angebotsdarstellung angegebenen Lieferzeiten handelt es sich um ungefähre Angaben. Sie gelten daher als nur annähernd vereinbart. Wird der angegebene Liefertermin um mehr als vier Wochen überschritten, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Hat Grover ein dauerhaftes Lieferhindernis, insbesondere wegen höherer Gewalt (u.a. Pandemien wie COVID19 oder Nichtbelieferung durch eigenen Lieferanten, obwohl rechtzeitig ein entsprechendes Deckungsgeschäft getätigt wurde, nicht zu vertreten, so haben wir das Recht, insoweit von dem Vertrag mit dir zurückzutreten. Du wirst darüber unverzüglich informiert und empfangene Leistungen, insbesondere Zahlungen, werden unverzüglich zurückerstattet. Deine gesetzlichen Ansprüche bleiben im Übrigen unberührt.


8. Nutzungsendgelte, Kaufpreis und Versandkosten


Nutzungsendgelt für Mietgegenstände:Mietgegenstände:


Grover erhebt für die Nutzung des Mietgegenstandes Nutzungsentgelte. Die Höhe der Nutzungsentgelte ergibt sich aus der Angebotsdarstellung. Der Gesamtmietpreis errechnet sich aus den folgenden Komponenten: Nutzungsentgelt pro Monat mal Anzahl Monate Vertragslaufzeit. Alle Mietpreise verstehen sich als Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Neben den Endpreisen fallen je nach Versandart weitere Kosten an, die vor Versendung der Bestellung angezeigt werden.


Grover ist berechtigt, die Nutzungsentgelte für den Zeitraum nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zu ändern. Grover wird dich spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderung davon in Kenntnis setzen. Bist du mit der Änderung nicht einverstanden, kannst du den Vertrag bis zwei Wochen vor Inkrafttreten der Preisänderung kündigen. Bleibt die Kündigung aus, wird deine Zustimmung zur Preisänderung fingiert. Grover wird auf die Möglichkeit der Kündigung und Einhaltung der Frist gesondert hinweisen.


Kaufpreis für Spezielle Produkte:


Bei einem Kauf von Speziellen Produkten zahlst du den Kaufpreis. Der Kaufpreis versteht sich als Brutto-Preis, einschließlich der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Bitte beachte, dass mögliche Gutscheine, Rabattcodes, Loyalty Programme o.ä. regelmäßig nur auf den Mietpreis nicht jedoch auf den Kaufpreis angerechnet werden


9. Zahlungsbedingungen


9.1 Zahlungsoption


Die Zahlungsabwicklung erfolgt durch Grover. Du hast ausschließlich folgende Möglichkeiten zur Zahlung: Zahlungsdienstleister (z. B. PayPal), Kreditkarte, VISA Debit Karte, unter bestimmten Gegebenheiten SEPA Lastschrift und, bei ausdrücklicher Vereinbarung, Überweisung. Bei Verwendung eines Zahlungsdienstleisters ermöglicht dieser Grover und dir, die Zahlung untereinander abzuwickeln. Dabei leitet der Zahlungsdienstleister deine Zahlung an Grover weiter. Weitere Informationen erhältst du auf der Internetseite des jeweiligen Zahlungsdienstleisters. Bei Zahlung über Kreditkarte muss der Kunde der rechtmäßige Karteninhaber sein. Die endgültige Belastung der Kreditkarte erfolgt bei Bestätigung der Mietanfrage. Im Zuge eines SEPA Lastschriftverfahrens werden Kreditinstitut, BIC und IBAN des Bankkontos des Kunden benötigt. In dem du das SEPA Lastschriftverfahren auswählt, ermächtigt du Grover, Zahlungen von deinem Bankkonto mittels Lastschrift einzuziehen.


Zugleich weist du dein Kreditinstitut an, die von Grover auf dein Bankkonto gezogenen Lastschriften einzulösen. Die Belastung deines Bankkontos erfolgt nach Abschluss der Bestellung. Im Rahmen der mit deinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen kannst du innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Du kannst dein SEPA Lastschriftmandat in deinem Kundenkonto auf www.grover.com einsehen und nach der Maßgabe des § 675p BGB widerrufen.


9.2 Nutzungsentgelte


Die Nutzungsentgelte sind vom Kunden im Voraus zu entrichten.


Die Nutzungsentgelte sind vom Kunden unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Mietgegenstands zu entrichten und werden nicht erstattet, wenn der Kunde den Mietgegenstand bereits vor Ende der Vertragslaufzeit an Grover zurückschickt oder aus anderen Gründen nicht benutzt. Es besteht kein Anspruch auf teilweise Erstattung oder Anrechnung.


Bei einem Vertrag mit Mindestlaufzeit erfolgt (i) die erste Zahlung des Nutzungsentgelts mit Abschluss des Mietvertrags, aber vor Versand bzw. Übergabe der Ware (siehe dazu Ziffer 4.4.), und (ii) alle weiteren Zahlungen ab dem 2. Nutzungsmonat, d.h. jeweils einen Monat nach Lieferdatum Bsp.: Bei einer Bestellung am 1. März und Lieferung am 10. März, ist die 1. Zahlung am 1. März und die 2. Zahlung am 10. April fällig, die 3. Zahlung am 10. Mai usw).


Den Kaufpreis für die Speziellen Produkte musst du zeitgleich mit dem Kauf zahlen.


9.3 Verzug


Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist Grover berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % Punkten über dem EZBBasiszinssatz geltend zu machen, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher. In diesem Fall betragen die Verzugszinsen 5 %Punkte über dem Basiszinssatz. Grover behält sich den Nachweis eines höheren Schadens vor. Nach unserem alleinigen Ermessen können wir fällige und ausstehende Forderungen, die wir dir gegenüber haben, an ein Inkassobüro zum Einzug weiterleiten.


9.4 Aufrechnungsverbot und Zurückbehaltungsrecht


Gegenüber der Zahlungsforderung von Grover dürfen Kunden nur mit von Grover unbestrittenen oder gegen Grover rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


10. Verantwortlichkeit des Kunden


Du erhältst den Mietgegenstand ausschließlich zur Nutzung über einen bestimmten Zeitraum. Du darfst ihn nicht verändern. Keine Änderung des Mietgegenstands ist eine Mangelbeseitigung nach der Vorgaben des § 536a Abs. 2 BGB oder eine Abnutzung des Mietgegenstands durch den vertragsgemäßen Gebrauch iSd. § 538 BGB. Dem Kunden steht kein Aufwendungsersatz für von ihm vorgenommene Änderungen nach § 539 Abs. 1 BGB zu. Grover ist berechtigt, den ursprünglichen Zustand nach Vertragsende auf Kosten des Kunden wiederherzustellen. Dies gilt nicht, wenn der ursprüngliche Zustand nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand wiederhergestellt werden kann; in diesem Fall bleiben Ansprüche von Grover auf Schadensersatz unberührt.

11. Schäden und Verlust des Mietgegenstands, Grover Care und Grover Care Premium


11.1 Schäden


Die Nutzung hat gebrauchsüblich und sorgfältig zu erfolgen unter Minimierung der zu erwartenden Beschädigungen. Bei jeglicher Beschädigung oder sonstiger Beeinträchtigung des Mietgegenstands während der Mietzeit ist der Kunde verpflichtet, Grover unverzüglich über alle Einzelheiten des Ereignisses, das zur Beschädigung des Mietgegenstands oder sonstigen Beeinträchtigung geführt hat, schriftlich zu informieren. Bei Beschädigungen des Mietgegenstands und sonstigen Verletzungen des zwischen dem Kunden und Grover geschlossenen Mietvertrages haftet der Kunde dem Grund nach, nach den gesetzlichen Vorschriften.


11.2 Haftung des Kunden/ Grover Care und Grover Care Premium


11.2.1. Ein Kunde kann Grover Care oder Grover Care Premium für einen Mietgegenstand, als Zusatz zum Mietgegenstand, erwerben, oder Grover Care oder Grover Care Premium kann für einen Mietgegenstand ohne zusätzliche Kosten bereitgestellt werden. Ein Kunde kann nur dann von Grover Care oder Grover Care Premium profitieren, wenn der Vertrag Grover Care oder Grover Care Premium ausdrücklich einschließt. Zu den Schäden, die durch die Grover Care oder oder Grover Care Premium Pakete abgedeckt werden, gehören:


  • “Sichtbare Schäden”: deutliche Schäden am Gehäuse oder am Bildschirm des Geräts, zum Beispiel Beulen, Absplitterungen, Risse/Sprünge einschließlich Ports, sterbende Pixel, sowie

  • “Technische Schäden”: interne Hardwareschäden oder fehlerhafte/ eingeschränkte Nutzbarkeit des Geräts aufgrund unsachgemäßiger Handhabung, sowie

  • "Irreparable Schäden": Schäden, bei denen die Reparaturkosten den Restwert (gemäß Ziffer 11.2.7) übersteigen würden oder der Mietgegenstand einen Schaden erlitten hat, der nicht repariert werden kann (z.B. wenn der Mietgegenstand in mehrere Teile zerbrochen ist).


(Sichtbare Schäden, Technische Schäden und Irreparable Schäden im Folgenden zusammen “Inbegriffene Schäden").


Folgende Fälle sind von der Grover Care oder Grover Care Premium Abdeckung ausgeschlossen:


  • Verschuldeter Diebstahl des Mietgegenstands;

  • Vorsätzlich herbeigeführter Verlust oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden des Mietgegenstands;

  • das Entsperren des Mietgegenstands,

  • Schäden des Mietgegenstands, die außerhalb des Landes entstehen, in dem deine Adresse bei uns registriert ist (Kundenadresse).


Zur Klarstellung: Die Ausschlüsse gelten auch für alle Gegenstände, die mit dem Mietgegenstand gemäß Abschnitt 2 zur Verfügung gestellt werden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Netzteile, Handbücher, Kabel, Maus, Tastatur usw.).


11.2.2. Falls ein Vertrag Grover Care oder Grover Care Premium für einen Mietgegenstand beinhaltet und wir den Mietgegenstand beschädigt von dir zurückerhalten, berechnen wir dir Dienstleistungsgebühren: entweder eine "Reparatur-Dienstleistungsgebühr(en)" für die Reparatur Sichtbarer Schäden und/oder Technischer Schäden am Mietgegenstand, oder eine "Dienstleistungsgebühr für Irreparable Schäden" im Falle Irreparabler Schäden für den Ersatz des Mietgegenstands (im Folgenden werden die Reparatur-Dienstleistungsgebühr und die Dienstleistungsgebühr für Irreparable Schäden jeweils als "Dienstleistungsgebühr" und die Reparatur und der Ersatz jeweils als "Leistungen" bezeichnet).


Die Dienstleistungsgebühren die wir dir berechnen, sind im Voraus festgelegt und hängen vom Gerätetyp, der Art der Beschädigung und dem von dir gewählten Paket ab (Grover Care Premium oder Grover Care, wie in 11.2.3 beschrieben) (Dienstleistungsgebühren werden im Folgenden für Grover Care Premium als "Premium-Dienstleistungsgebühr" und für Grover Care Basic als "Grover Care-Dienstleistungsgebühr" bezeichnet).


Die für deinen Mietgegenstand anfallenden Reparaturkosten werden dir während des Bestellvorgangs angezeigt und können von dir danach jederzeit in MyTech und auf unserer Website abgerufen werden. Alle Dienstleistungsgebühren verstehen sich als Endpreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Kannst du einen geringeren Schaden als die Servicegebühr nachweisen, so ist der geringere Wert zu entrichten.


11.2.3. Die derzeit angebotenen Pakete sind Grover Care und Grover Care Premium.


Wenn du Grover Care gewählt hast:


Du hast alle 12 Monate (ab Lieferdatum des Mietgegenstandes gerechnet) Anspruch auf eine Grover Care Leistung, für die wir die Grover Care-Dienstleistungsgebühr berechnen.


Wenn du Grover Care Premium erworben hast:


Du hast alle 12 Monate (ab Lieferdatum des Mietgegenstandes gerechnet) Anspruch auf drei Leistungen, für die wir die Premium-Dienstleistungsgebühr berechnen.


11.2.4. Wenn dein Vertrag Grover Care oder Grover Care Premium für einen Mietgegenstand beinhaltet, kannst du den beschädigten Mietgegenstand gemäß Abschnitt 5.5.7 zurücksenden.


11.2.5. Wenn du einen Grover Care oder Grover Care Premium Schaden meldest, ist Grover berechtigt, den Mietgegenstand zu reparieren oder dir einen gleichwertigen Gegenstand als Ersatz gemäß Abschnitt 13 zur Verfügung zu stellen. Wir können dir den Ersatzgegenstand nur an deine bei uns registrierte Adresse liefern. Wir werden dir keine zusätzlichen Kosten für den Ersatzgegenstand in Rechnung stellen.


11.2.6. Mit Ausnahme der Bestimmungen in Abschnitt 11.2.7, wird jeder Grover Care oder Grover Care Premium Schaden separat mit der für diesen Schaden geltenden Dienstleistungsgebühr berechnet.


11.2.7. Sofern ein Kunde kein Paket wählt oder die Anzahl der im Paket enthaltenen Grover Care oder Grover Care Premium Leistungen überschritten ist, haftet der Kunde für 100 % des Schadens; übersteigt dieser jedoch den Restwert des Mietgegenstands, ist stattdessen der Restwert zu zahlen (dies gilt auch bei Diebstahl/Verlust/beabsichtigtem Missbrauch). Weist dein Mietgegenstand mehr Schäden auf, als durch das Grover Care Paket abgedeckt sind, stellen wir diese in absteigender Reihenfolge in Rechnung: die höheren Schäden bis zur Höhe der abgedeckten Menge werden mit der entsprechenden Dienstleistungsgebühr verrechnet, für die restlichen Schäden berechnen wir dir die vollen Reparaturkosten (gemäß Satz 1).


11.2.8. Unabhängig davon, ob ein Paket erworben wird, haftet der Kunde für die Miete des Mietgegenstands für den Monat, in dem der Schaden gemeldet wurde.


11.2.9. Der Grover Care und Grover Care Premium Schutz ist untrennbar mit dem Mietvertrag verbunden; Im Übrigen wird auf Ziffer 12 bezüglich Abweichungen für bestimmte Produktkategorien (bspw. E-Bikes, Drohnen) verwiesen.


12. Spezielle Regelungen für die Miete von Drohnen, E-Bikes, E-Scooter,Grover cash und, Digitale Produkte und Sonderkaufpreis


12.1 Spezielle Regelung für Nutzung von Drohnen


Bei der Nutzung von Drohnen sind die dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen ebenso einzuhalten wie die Bedienungsvorschriften des Herstellers.


Du hast sicherzustellen, dass du


  • über alle erforderlichen Nachweise und Erlaubnisse verfügst, die nach geltendem Recht, insbesondere den EU-Verordnungen Nr. 2018/1139, Nr. 2019/945 und Nr. 2019/947, dem deutschen Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und der Luftverkehrsordnung (LuftVO) erforderlich sind (wie z.B. einen „EU-Kompetenznachweis“ oder ein „EU-Fernpiloten-Zeugnis“ [„Drohnenführerschein“]);

  • mit dem vom Hersteller erstellten Benutzerhandbuch vertraut bist;

  • geltende Registrierungspflichten, insbesondere gem. Art. 14 der EU-VO 2019/947 einhältst, d.h. dich insbesondere als Drohnen-Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt registrierst und deine Registrierungsnummer auf der Drohne anbringst (welche vor Rückgabe der Drohne an Grover wieder abzulösen ist);

  • sämtliche Pflichten als Betreiber von Drohnen gem. dem Anhang der EU-Verordnung Nr. 2018/947 einhältst, wozu insbesondere folgende Pflichten gehören:


12.1.1 UAS.OPEN.050 Verantwortung des UAS-Betreibers


Du als UAS-Betreiber musst alle nachstehenden Anforderungen erfüllen: du musst Betriebsverfahren ausarbeiten, die an die Art des Betriebs und das damit verbundene Risiko angepasst sind.


  • du musst dafür sorgen, dass bei jedem Betrieb der Funkfrequenzbereich effizient genutzt wird und dessen effiziente Nutzung fördern, um schädliche Störungen zu vermeiden.

  • du musst für jeden UAS-Betrieb einen Fernpiloten benennen.

  • du musst gewährleisten, dass die Fernpiloten sowie alle sonstigen Personen, die Aufgaben zur Unterstützung des Betriebs wahrnehmen, mit dem vom Hersteller des Model Cancellation Policy UAS erstellten Benutzerhandbuch vertraut sind und

  • über ausreichenden Sachverstand in der Unterkategorie des beabsichtigten UAS-Betriebs nach den Punkten UAS. OPEN.020, UAS.OPEN.030 bzw. UAS.OPEN.040 verfügen, um ihre Aufgaben wahrzunehmen, oder, sofern es sich um anderes Personal als die Fernpiloten handelt, einen vom Betreiber ausgearbeiteten Lehrgang zur Ausbildung am Arbeitsplatz abgeschlossen haben,

  • mit den Verfahren des UAS-Betreibers völlig vertraut sind,

  • die für den beabsichtigten UAS-Betrieb relevanten Informationen erhalten, die von dem Mitgliedstaat nach Artikel 15 für die geografischen Gebiete veröffentlicht wurden, in denen der Betrieb durchgeführt werden soll.

  • Je nach Sachlage und abhängig vom vorgesehenen Betriebsort musst du die im Geo-Sensibilisierungssystem enthaltenen Informationen aktualisieren.


12.1.2 Verordnung (EU) 2019/945


Du musst im Falle eines Betriebs mit einem unbemannten Luftfahrzeug einer der in den Teilen 1 bis 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 festgelegten Klassen gewährleisten, dass


  • dem UAS die entsprechende EU-Konformitätserklärung mit den Angaben der jeweiligen Klasse beiliegt, und

  • das entsprechende Klassen-Identifizierungskennzeichen auf dem unbemannten Luftfahrzeug angebracht ist.


12.1.2 Darüberhinaus


  • Musst du dafür sorgen, dass bei einem UAS-Betrieb in der Unterkategorie A2 oder A3 alle beteiligten Personen, die sich in dem Betriebsgebiet aufhalten, über die Risiken informiert wurden und der Teilnahme ausdrücklich zugestimmt haben.

  • Die Vorschriften zum Mindestalter einhältst (in der Regel müssen Fernpiloten gem. Art.9 Abs. 1 der EU-VO 2019/947 16 Jahre alt sein);

  • die für Drohnen gesetzlich zulässige Aufstiegshöhe beachtest;

  • Vorschriften beachtest, die den Aufstieg und Betrieb von Drohnen an bestimmten Orten und in bestimmten Zonen und Situationen verbieten;

  • bei der Nutzung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtest, d. h. insbesondere, aber nicht ausschließlich, dass du die Drohne – soweit nicht ausnahmsweise etwas anderes gilt – nur in Sichtweite steuerst, die Nutzung von Drohnen über

  • Menschenansammlung und bei schlechten Wetterbedingungen unterlässt, das Fliegen einer Drohne unter Alkoholeinfluss unterlässt; und

  • bei der Anfertigung, Veröffentlichung und Verbreitung von Bild- und Filmaufnahmen unter Einsatz von Drohnen datenschutzrechtliche Vorschriften einhältst und die persönlichkeitsrechtlichen Belange der Abgebildeten beachtest.


Grover weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass die Drohne ein Luftfahrzeug im Sinne des LuftVG ist, mit der Folge, dass den Kunden aufgrund seiner alleinigen Verfügungsgewalt über die Drohne als Halter eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung trifft und der Abschluss und Nachweis einer Haftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend ist. Während der Mietdauer ist ausschließlich der Kunde Halter der Drohne.


Für Schäden, die sich aus der Nichtbeachtung der gesetzlichen Bestimmungen und der unsachgemäßen Nutzung der Drohne ergeben, haftet ausschließlich der Kunde.


Der Kunde wird Grover von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die gegen uns aufgrund der Nutzung der vermieteten Drohne geltend gemacht werden, außer den Kunden trifft bei Entstehung der Ansprüche kein Verschulden.


12.2 Spezielle Regelung für Verträge über E-Scooter:


Bei der Nutzung und dem Betrieb von E-Scootern sind die für die Nutzung und für die Teilnahme von E-Scootern im öffentlichen Verkehr geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und die Bedienungsvorschriften des Herstellers.


12.2.1 Voraussetzungen für den Kunden


Der Kunde soll


  • mindestens 18 Jahre alt oder volljährig sein;

  • Erfahrung oder Mindestkenntnisse im Fahren von E-Scootern haben;

  • mit der Bedienung und der sicheren Anwendung von E-Scootern vertraut sein sowie

  • eine angemessene physische und mentale Fitness für das Fahren des E-Scooters besitzen;

  • Kenntnis der Verkehrsregeln der Stadt sowie der Regeln und lokalen, kommunalen und staatlichen Gesetze bezüglich der Verwendung und des Fahrens des E-Scooters haben.


12.2.2 Pflichten des Kunden


Du hast sicherzustellen, dass du


  • den E-Scooter ausschließlich in dem öffentlichen Straßenverkehr Deutschlands fährst und benutzt;

  • dich vor der Nutzung des E-Scooters nach den gesetzlichen Vorschriften und

  • Voraussetzung für die Nutzung des E-Scooters ausführlich erkundigst; über eine für die Nutzung des E-Scooters hinreichende Haftpflichtversicherung nach den gelten

  • Vorschriften verfügst und den​ Versicherungsschein für die von Grover bereitgestellte Kfz-Haftpflichtversicherung bei der Nutzung immer bei dir trägst. Bei der Miete des E-Scooters schließt Grover als Versicherungsnehmer eine Kfz-Haftpflichtversicherung für dich ab. Der Versicherungsschein wird dir gleichzeitig mit der Übergabe des E-Scooters zur Verfügung gestellt;

  • dich mit dem E-Scooter gut vertraut machst, bevor du den E-Scooter nutzt;

  • den E-Scooter vor Nutzung regelmäßig überprüfst;

  • bei der Nutzung die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt beachtest;

  • den E-Scooter nur auf den vorgesehenen Strecken und mit Bedacht fährst;

  • bei dem Betrieb des E-Scooters Protektoren benutzt, um deine Sicherheit zu gewährleisten;

  • den E-Scooter immer richtig einstellst (Höhe der Lenkstange, festgezogene Schrauben, usw.);

  • stets vorausschauend und vernünftig fährst, um dich selbst und andere nicht zu gefährden.


Du darfst keine Sprünge oder gefährliche Tricks mit dem E-Scooter machen.


Du solltest Nachtfahrten vermeiden. Bei Nachtfahrten bist du gemäß § 17 StVO verpflichtet, die Beleuchtung einzuschalten.


Bei sehr schlechten Straßenverhältnisses solltest du langsam fahren oder ggf. absteigen und schieben.


Du darfst den E-Scooter nicht fahren, wenn die Straße rutschig ist.


Du sollst das Fahren an Regentagen vermeiden. Solltest du im Regen fahren, ist es dringend erforderlich, dass du die Gummi-Verschlusskappe die Ladebuchse richtig verschließt. Du solltest bedenken, dass regennasse Straßen sehr rutschig sein können und es eine zusätzliche Unfallgefahr darstellt.


Du darfst den E-Scooter nicht im Regen oder an dauerhaft feuchten Plätzen stehen lassen.


Wenn der E-Scooter gerade nicht geladen wird, solltest du immer sicherstellen, dass die Gummikappe die Ladebuchse verschließt. Dadurch ist eine Dichtigkeit gewährleistet.


Der E-Scooter darf nicht unter -5 °C und über 45 °C Außentemperatur benutzt werden.


Du solltest den E-Scooter alle drei Monate durchchecken, eventuell Gelenke nachfetten oder Schrauben nachziehen.


Der E-Scooter darf nur mit einem Maximalgewicht von 100 kg und mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h gefahren werden.


Du darfst keine Gegenstände transportieren, die dich daran hindern, den E-Scooter sicher zu fahren.


Für Schäden, die aus der Nichtbeachtung der gesetzlichen Bestimmungen und der unsachgemäßen Nutzung des E-Scooters ergeben, haftest ausschließlich du.


Die gleichzeitige Anmietung mehrerer E-Scooter durch einen Kunden ist ohne ausdrückliche Genehmigung von Grover nicht erlaubt.


Im Fall der gleichzeitigen Anmietung von mehreren E-Scootern wird die Verantwortung des Kunden für jeden E-Scooter gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für jeden E-Scooter auf den Kunden ausgeweitet mit der Folge, dass der Kunde nicht nur für sich, sondern auch für das Verhalten der anderen Fahrer mit verantwortlich ist .


Du akzeptierst und bestätigst, dass:


  • der Betrieb und die Fahrt in der Stadt mit einem E-Scooter ein Risiko für dich selbst bedeutet, da die Gefahr eines Unfalls besteht. Du bist daher verpflichtet, während der Fahrt mit dem E-Scooter die gebotene Sorgfalt walten zu lassen.

  • du allein dafür verantwortlich bist, einen Helm und / oder andere zugelassene Schutz- und Sicherheitsausrüstung oder Zubehör zu beschaffen und zu verwenden. Die Verwendung eines Helms und / oder anderer Schutzausrüstung schließt das Verletzungsrisiko bei einem Unfall nicht aus.

  • du verantwortlich für Schäden bist, die du anderen Menschen während der Benutzung oder des Besitzes des E-Scooters zufügst.


Du darfst den E-Scooter nicht an Dritte vergeben oder verleihen. Wenn du den E-Scooter einem Dritten übergeben oder verliehen hast, liegt ein Schaden oder Vorfall, der durch den E-Scooter entsteht oder dem E-Scooter zugrunde liegt, in deiner Verantwortung.


Der E-Scooter ist elektronisch betrieben. Es dürfen niemals mehrere Personen gleichzeitig fahren.


Du darfst keine weiteren Personen mit dem E-Scooter transportieren.


Du darfst den E-Scooter nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen nutzen, die deine Fähigkeit, mit dem E-Scooter zu fahren und ihn zu bedienen, beeinflussen können.


Du darfst während der Nutzung des E-Scooters keine mobilen Geräte zu verwenden, einschließlich der Verwendung von elektronischen Geräten, um Musik zu hören Telefonate zu führen oder andere Dienste zu nutzen, die dich ablenken und einen sicheren Umgang mit dem E-Scooter verhindern.


Du darfst den E-Scooter nicht verwenden, wenn ein offensichtlicher technischer Defekt vorliegt.


Du darfst den E-Scooter in keiner Weise modifizieren oder verändern.


Du darfst keine Aufkleber oder andere Elemente auf dem E-Scooter anbringen und kein Zubehör, Teile oder Komponenten des E-Scooters entfernen oder zerbrechen.


Du darfst keine Straftaten mit dem E-Scooter begehen.


Du sollst den E-Scooter in autorisierten Bereichen parken.


Sollte der E-Scooter wegen Parken in einem nicht autorisierten Bereich von den zuständigen Behörden entfernt und im entsprechenden Fahrzeugdepot deponiert werden, übernimmt der Kunde, neben der entsprechenden Geldbuße, die Kosten für die Rückholung des E-Scooters.


12.2.3 Unfälle


Für den Fall, dass du in einen Unfall verwickelt bist, solltest du die Polizei kontaktieren und Grover so schnell wie möglich über den Unfall sowie die dem E-Scooter erlittenen Schäden informieren.


Du übernimmst im Falle eines von dir verschuldeten Unfalls die rechtliche Verantwortung für jegliche aus dem Unfall entstandenen Personen- und Sachschäden insbesondere auch Schäden, die Dritten entstehen. . Grover ist berechtigt, dir Kosten für Reparatur- oder Wiederbeschaffung des E-Scooters sowie an Dritte gezahlte Beträge für Schäden, die du zu vertreten hast, , in Rechnung zu stellen und mit offenen Forderungen zu verrechnen.


12.2.4 Diebstahl


Wird der E-Scooters oder eines seiner Zubehörteile oder Komponenten während der Mietdauer gestohlen, musst du Grover umgehend schriftlich informieren. Du musst den zuständigen Behörden und den jeweiligen Versicherer einen entsprechenden Bericht vorlege, bzw. eine Anzeige erstatten.


Eine Kopie der Anzeige ist innerhalb von 24 Stunden nach Aufgabe an uns zu senden.


12.2.5 Geldbuße, Strafen und Sanktionen


Der Kunde haftet für Gesetzesverstöße, insbesondere Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten während der Nutzungszeit und im Zusammenhang mit dem Abstellen des Fahrzeugs. Der Kunde ist verpflichtet, Grover von sämtlichen Buß- und Verwarngeldern, Gebühren, Kosten und anderen Auslagen freizustellen, die anlässlich vorgenannter Verstöße, Behörden oder Gerichte oder sonstige Dritte von Grover erheben.


Grover behält sich zur Verteidigung seiner Interessen das Recht vor, den Kunden gegenüber den Behörden, bzw. der öffentlichen Verwaltung zu identifizieren, wenn eine Straßenrechtsverletzung begangen wurde (u. a. Verkehrsverstoß).


Grover kann vom Kunden die Kosten verlangen, die aus den von ihm begangenen Verstößen resultieren, darunter Bußgelder, Strafen und die von Grover übernommenen Rechtskosten. Bei begangen Ordnungswidrigkeiten erheben wir eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 60€.


Das Ausbleiben oder die Weigerung der Zahlung für die vom Kunden geschuldeten und unter 13.2.5 genannten Beträge berechtigt uns zur außerordentlichen Kündigung. Die gerichtliche Geltendmachung weiterer Ansprüche für entstandene Schäden und Verluste bleibt vorbehalten.


12.3 Spezielle Regelungen für Verträge über E-Bikes

Bei der Nutzung und dem Betrieb von Fahrrädern mit Elektromotorunterstützung, die § 1 Abs. 3 S. 1 StVG unterliegen (im Folgenden E-Bikes), sind die für die Nutzung und für die Teilnahme von E-Bikes am öffentlichen Verkehr geltenden gesetzlichen Bestimmungen und die Bedienungsvorschriften des Herstellers einzuhalten.


12.3.1 Voraussetzungen für den Kunden

Als Kunde solltest du


  •  mindestens 18 Jahre alt sein;

  • mit der Bedienung und der sicheren Nutzung von E-Bikes vertraut sein;

  • eine angemessene physische und psychische Fitness für das Fahren des E-Bikes besitzen sowie

  • über Kenntnis der anwendbaren Gesetze und Bestimmungen, insbesondere der geltenden Verkehrsregeln, verfügen; die von Grover vermieteten E-Bikes gelten verkehrsrechtlich als Fahrräder – du musst insbesondere mit den für Fahrradfahrer geltenden Verkehrsregeln vertraut sein und diese beachten.

12.3.2 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

Du hast sicherzustellen, dass du


  • das E-Bike ausschließlich in dem Land fährst und nutzt, in dem der Mietvertrag geschlossen oder die Ware geliefert wurde;

  • dich vor der Nutzung nach den gesetzlichen Vorschriften für die Nutzung von E-Bikes ausführlich erkundigst;

  • sämtliche anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen einhältst;

  • über eine private Haftpflichtversicherung verfügst, die die Nutzung von E-Bikes umfasst, und

  • dich vor der Nutzung mit dem E-Bike vertraut machst, es regelmäßig überprüfst und auf deine Bedürfnisse einstellst (Sattel, Lenker etc.).


Vor der Rückgabe des E-Bikes an Grover musst du als Kunde das E-Bike von der jeweiligen App entkoppeln. Passiert dies nicht, trägst du die Kosten für die Entsperrung (einschließlich etwaiger zusätzlicher Bußgelder) gemäß Abschnitt 5.5.


Bei der Nutzung des E-Bikes darfst du das vom Hersteller (z. B. in der Bedienungsanleitung) vorgegebene Höchstgewicht (Fahrer inklusive transportierter Gegenstände) nicht überschreiten.


Du darfst das E-Bike nur bei den vom Hersteller (z. B. in der Bedienungsanleitung) freigegebenen Außentemperaturen nutzen.


Du musst bei der Nutzung des E-Bikes die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt, Rücksichtnahme und Vorausschau anwenden; du darfst weder dich selbst noch sonstige Verkehrsteilnehmer gefährden.


Du darfst das E-Bike nicht nutzen, wenn ein technischer Defekt erkennbar ist.


Du darfst das E-Bike nicht an Orten und Stellen abstellen, an denen das Abstellen nicht erlaubt ist. Handelst du dieser Verpflichtung zuwider und wird das E-Bike deshalb von bzw. im Auftrag einer Behörde oder berechtigten Privatperson entfernt, so trägst du die dabei sowie für die Rückholung anfallenden Kosten (einschließlich etwaiger Geldbußen).


Bezüglich des Fahrradschlosses hast du folgende Möglichkeiten:

  • verwende ein Schloss,

  •  miete ein Schloss von uns und nutze es oder

  •  kaufe ein Schloss und nutze es.


Du musst das E-Bike stets sicher abschließen (wenn möglich durch Anschließen an einen fest am Boden befestigten Gegenstand).


Du solltest das E-Bike nicht im Regen oder an einem feuchten Ort abstellen.


Wenn du das E-Bike nicht nur kurzzeitig abstellst, musst du dafür sorgen, dass das E-Bike und die empfindlicheren Komponenten, wie der Akku, an einem sicheren und mäßig temperierten Ort gelagert werden.


Du musst den Akku stets auf einer feuerfesten Unterlage lagern.


Beim Aufladen des E-Bikes musst du die Anweisungen des Herstellers beachten. Ausgekühlte Akkus musst du vor Beginn des Ladevorgangs zuerst auf Zimmertemperatur bringen. Du musst den Ladevorgang beaufsichtigen und darfst den Akku nur mit dem Ladegerät des Herstellers laden. Ist der Akku beschädigt oder heruntergefallen, darf er nicht geladen werden.


Du musst die Ladebuchse außerhalb des Ladevorgangs stets mit der Gummikappe dicht verschließen.


Es ist dir untersagt,


  • an dem E-Bike irgendwelche Veränderungen oder Manipulationen an dessen Software oder Elektronik vorzunehmen; dies gilt insbesondere für Veränderungen, die dazu führen können, dass das E-Bike nicht mehr als Fahrrad gemäß § 1 Abs. 3 StVG, sondern als Kraftfahrzeug gemäß § 1 Abs. 2 StVG gilt (z. B. Veränderungen, die das elektrisch unterstützte Erreichen von höheren Geschwindigkeiten als 25 km/h ermöglichen); solche Veränderungen können zur Strafbarkeit führen (z. B. nach § 21 StVG – Fahren ohne Fahrerlaubnis – oder § 6 PflVG – Verstoß gegen die Versicherungspflicht);

  • an dem E-Bike bleibende kosmetische Veränderungen vorzunehmen (z. B. Aufkleber anzubringen) oder Teile, Komponenten und Zubehör zu entfernen, es sei denn, Grover hat dies in schriftlicher Form genehmigt;

  • das E-Bike zu nutzen, wenn du unter dem Einfluss von Alkohol oder sonstigen Rauschmitteln stehst, die deine Fähigkeit, das E-Bike sicher zu führen, beeinflussen könnten;

  • das E-Bike an Dritte weiterzugeben oder diesen die Nutzung zu erlauben; nutzen dritte Personen mit deinem Wissen und Einverständnis das E-Bike und entstehen bei dieser Nutzung Sach- oder Personenschäden (einschließlich an dem E-Bike), so trägst du dafür die Verantwortung;

  • das E-Bike für den Transport von weiteren Personen zu verwenden, es sei denn, es handelt sich um die nach § 21 Abs. 3 StVO erlaubte Mitnahme von Kindern bis zum 7. Geburtstag auf einem sicheren Kindersitz;

  • das E-Bike für den Transport von Gegenständen zu verwenden, wenn dies deine Fähigkeit, das E-Bike sicher zu führen, negativ beeinflussen könnte;

  •  das E-Bike bei der Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zu nutzen und

  •  an Rennen oder Wettkämpfen jeglicher Art teilzunehmen.

 

Wir empfehlen dir,


  • angemessene Schutzbekleidung (v. a. einen Helm) zu tragen; verwendest du keinen Helm und kommt es zu einem Unfall, so besteht nicht nur die Gefahr schwererer Verletzungen, sondern auch die Möglichkeit, dass deine Schadensersatzansprüche geringer ausfallen, weil das Nichttragen eines Helmes dir als Mitverschulden angelastet wird;

  • das E-Bike nicht bei schlechten, die Sicherheit gefährdenden Straßen- und Wetterverhältnissen zu nutzen;

  • das E-Bike nicht auf glatten oder rutschigen Straßen zu nutzen und

  • das E-Bike für Nachtfahrten nur in Einklang mit den anwendbaren Gesetzen und Bestimmungen, insbesondere den geltenden Verkehrsregeln, zu nutzen.


Du hast zur Kenntnis genommen und bestätigst, dass


  • das E-Bike aufgrund seines gegenüber gewöhnlichen Fahrrädern erhöhten Gewichts und der motorgestützten Beschleunigung größere Risiken birgt;

  • es zu einem Brand des im E-Bike verwendeten Akkus kommen kann;

  • du die alleinige Verantwortung für Schäden trägst, die durch die unsachgemäße Nutzung des E-Bikes oder die Nichtbeachtung der hier niedergelegten Pflichten und Obliegenheiten sowie insbesondere der gesetzlichen Bestimmungen entstehen;

  • Grover keine Verantwortung für den Diebstahl oder Verlust des E-Bikes, seiner Komponenten oder Zubehörteile übernimmt und in solchen Fällen keinen Ersatz (oder Kostenersatz) leistet.


12.3.3 Schäden und Unfälle


Kommt es zu einem Unfall oder zu Schäden an dem E-Bike, seinen Komponenten oder Zubehörteilen, so musst du Grover hierüber schnellstmöglich (in der Regel binnen 24 Stunden ab Eintritt bzw. Kenntnis) informieren (Mitteilungspflicht).


Im Falle eines Schadens musst du dich an das lokale Netzwerk von Reparaturpartnern der Marke wenden, du bist für die Zahlung verantwortlich und könntest gemäß der Schaden- und Verlustbedingungen von Grover (12.) entschädigt werden. Falls die Reparaturkosten höher als 100 € sind, benötigst du eine schriftliche Genehmigung von Grover. Du bist für Schäden verantwortlich, die durch eine schuldhafte Verletzung der Mitteilungspflicht eintreten. Wenn du in einen Unfall verwickelt bist, solltest du die Polizei kontaktieren.


Du übernimmst im Falle eines von dir verschuldeten Unfalls die rechtliche Verantwortung für jegliche aus dem Unfall entstandenen Personen- und Sachschäden, insbesondere auch Schäden, die Dritten entstehen. Grover ist dann berechtigt, dir Kosten für Reparatur oder Wiederbeschaffung des E-Bikes in Rechnung zu stellen und ggf. mit offenen Forderungen zu verrechnen.


Bei Garantiefällen ist die Marke für die Reparatur/den Ersatz des mangelhaften Mietgegenstandes und/oder Zubehörs verantwortlich. In jedem Fall, in dem der Rahmen des E-Bikes ausgetauscht/ersetzt werden muss, hast du Grover zu benachrichtigen und das untaugliche Fahrzeug zurückzugeben. Grover wird dir dann ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen.

12.3.4 Diebstahl und Verlust


Kommt es während der Mietdauer zum Verlust oder Diebstahl des E-Bikes, seiner Komponenten oder Zubehörteile, musst du Grover umgehend (in der Regel binnen 24 Stunden ab Bekanntwerden) schriftlich informieren. Grover ist nicht verpflichtet, Ersatz für Verlust oder Diebstahl zu leisten. Du musst den Diebstahl bei der zuständigen Behörde anzeigen und Grover binnen 24 Stunden nach Erstattung der Anzeige eine Kopie davon zukommen lassen. Im Falle eines Verlustes von E-Bikes werden, unabhängig von dem Bestand einer Grover Care oder Grover Care Premium Abdeckung, zusätzlich 199,00 EUR berechnet.

12.3.5 Geldbuße, Strafen und Sanktionen


Du bist als Kunde allein verantwortlich für die von dir begangenen Verstöße gegen Straßenverkehrsregeln und sonstige einschlägige Bestimmungen in Zusammenhang mit der Nutzung des E-Bikes. Du trägst alle daraus resultierenden Bußgelder, Sanktionen und Strafen.


Grover behält sich zur Verteidigung seiner Interessen das Recht vor, dich gegenüber den Behörden zu identifizieren.


12.4. Bedingungen des Grover-Cash-Belohnungsprogramms


Bei Grover Cash handelt es sich um virtuelles Guthaben, das du verdienen und einlösen kannst, um deine Technik-Miete zu bezahlen. Es gelten hierfür die in dieser Ziffer 13.3. aufgeführten Bedingungen für das Grover-Cash-Belohnungsprogramm (im Folgenden die „Programmbedingungen“). Grover Cash wird in EUR ausgewiesen (so kannst du etwa mit Grover Cash im Wert von 10 EUR eine Zahlung über 10 EUR auf deine Technik-Miete leisten).


Grover Cash kannst du verdienen, indem du die Grover-Karte verwendest (siehe Abschnitt 13.3.1.) oder uns erfolgreich an neue Kunden weiterempfiehlst (siehe Abschnitt 13.3.2.).


12.4.1. Grover Cash verdienen mit der Grover-Karte

Bei Grover Cash handelt es sich um virtuelles Guthaben, das du verdienen und einlösen kannst, um deine Technik-Miete für Mietgegenstände zu bezahlen. Es gelten hierfür die in dieser Ziffer 12.4. aufgeführten Bedingungen für das Grover-Cash-Belohnungsprogramm (im Folgenden die „Grover Cash Programmbedingungen“). Grover Cash wird in EUR ausgewiesen (so kannst du etwa mit Grover Cash im Wert von 10 EUR eine Zahlung über 10 EUR auf deine Technik-Miete leisten).


Grover Cash kannst du verdienen, indem du uns erfolgreich an neue Kunden weiterempfiehlst (siehe Abschnitt 12.4.1.).

12.4.1.  Grover Cash durch erfolgreiche Empfehlungen verdienen


Kunden, die bereits über ein Grover-Konto verfügen (im Folgenden „Bestandskunden“), erhalten Grover Cash, nachdem sie Grover gemäß dem zweiten und dritten Abschnitt des vorliegenden Absatzes natürlichen Personen, die weder gegenwärtig noch zu einem früheren Zeitpunkt Kunde von Grover sind bzw. waren (im Folgenden „Neukunden“), erfolgreich empfohlen haben. Nach einer solchen Empfehlung erhalten auch Neukunden Grover Cash. Dies ist in Absatz 5 dieses Abschnittes geregelt.


Die Höhe des Guthabens für erfolgreiche Empfehlungen (im Folgenden „Empfehlungsguthaben“) ist in Ziffer 1.1 des Anhangs zum Grover-Cash-Belohnungsprogramm geregelt. Damit eine Empfehlung erfolgreich ist, muss (i) der Bestandskunde einen personalisierten Link an einen Neukunden schicken, (ii) der Neukunde den Link nutzen, um mit Grover einen Vertrag über einen Mietgegenstand abzuschließen (wobei sich Grover das Recht auf Überprüfung der Daten und der Bonität des Neukunden gemäß diesen AGB vorbehält) und (iii) der Neukunde seine erste Miete zahlen. Die Empfehlungsprämie wird dem Bestandskunden 14 (vierzehn) Tage nach Übergabe des Mietgegenstands an den Neukunden in Form von Grover Cash gutgeschrieben.


Bevor jedoch der personalisierte Empfehlungslink wie oben angegeben versendet werden kann, hat der Bestandskunde unbedingt eine diesbezügliche Einwilligung des beabsichtigten Empfängers einzuholen. Andernfalls haftet der Bestandskunde gegenüber Grover für sämtliche durch den Empfänger aufgrund unerwünschter Kontaktaufnahme gegen Grover geltend gemachten Ansprüche. Darüber hinaus hat der Bestandskunde Grover in einem solchen Fall jedwede Unterstützung zur rechtlichen Abwehr eines solchen Anspruchs zu gewähren. Der Bestandskunde hat Grover jedoch ausschließlich insoweit von sämtlichen derartigen Ansprüchen freizustellen, als er nachweisen kann, dass er diese unerwünschte Kontaktaufnahme nicht zu vertreten hat.


Bestandskunden ist es untersagt, Empfehlungen (i) im Wege von Massen-E-Mails, (ii) an Unbekannte und (iii) in (anderweitig) rechtswidriger Form zu versenden, insbesondere in Form von „Spam“. Empfehlungen zu gewerblichen Zwecken sind Bestandskunden ebenfalls untersagt.


Nach erfolgreichem Abschluss der Empfehlung erhält auch der Neukunde das in Ziffer 1.1 des Anhangs zum Grover-Cash-Belohnungsprogramm angegebene Empfehlungsguthaben.


Jeder Bestandskunde kann nur eine bestimmte Höchstanzahl an erfolgreichen Empfehlungen durchführen und damit einen Höchstbetrag an Empfehlungsguthaben verdienen. Dies ist in Ziffer 1.2 des Anhangs zum Grover-Cash-Belohnungsprogramm geregelt.


Die besonderen Bedingungen in Bezug auf das Empfehlungsguthaben, insbesondere auf dessen Wert und den Höchstbetrag, den ein Bestandskunde verdienen kann, sind im Anhang zum Grover-Cash-Belohnungsprogramm festgelegt und können von Zeit zu Zeit geändert werden. Die veränderten Bedingungen werden dann in Form eines aktualisierten Anhangs zum Grover-Cash-Belohnungsprogramm veröffentlicht.


Wie hoch das Empfehlungsguthaben ist, das ein Bestandskunde mit einer erfolgreichen Empfehlung verdienen kann, bemisst sich nach dem Zeitpunkt, zu dem der Bestandskunde eine Einladung – den personalisierten Link – an einen möglichen Neukunden versandt hat, und lässt sich in dem zum Zeitpunkt der Einladung geltenden Anhang zum Grover-Cash-Belohnungsprogramm finden.

12.4.2.  Grover Cash ausgaben


Du kannst Grover Cash ausschließlich für die ausdrücklich in dieser Ziffer 13.3. aufgeführten Zwecke einlösen.


Eine automatische Verrechnung erfolgt nicht. Du entscheidest eigenständig, wann und in welcher Höhe du Grover Cash einlösen möchtest. Du kannst es beispielsweise über die Grover-App für deine Technik-Miete einlösen, wenn du es mit deiner Grover-Karte verdient hast. Wenn du es durch eine Empfehlung verdient hast, kannst du es sowohl auf unserer Webseite www.grover.com als auch über die Grover-App einlösen.


Wie genau du Grover Cash auf deine Technik-Miete anrechnen lassen kannst, erfährst du im Folgenden:


a.  Grover Cash kann ausschließlich für bereits bestehende Mietverträge eingelöst werden, d. h. nicht für die Zahlung der ersten Miete für einen neuen Mietgegenstand.


b.  Für welchen bestehenden Mietvertrag dein Grover Cash eingelöst werden soll, entscheidest du allein.


c.  Du kannst für jede Technik-Miete zwischen 1 EUR und dem monatlich zulässigen Höchstbetrag (im Folgenden der „monatliche Höchstbetrag“) einlösen. Der monatliche Höchstbetrag ist im Anhang zum Grover-Cash-Belohnungsprogramm angegeben. Den einzulösenden Betrag kannst du bis auf 0,01 EUR genau festlegen.


d. Gibst du Grover Cash aus, verringert sich die nächste Monatsmiete um den eingelösten Betrag.


e. Du kannst Grover Cash auch mehrmals für deine nächsten Monatsmieten einsetzen, solange der Gesamtbetrag nicht den monatlichen Höchstbetrag pro Technik-Miete überschreitet. Für wie viele deiner Technik-Mieten du Grover Cash einlöst, ist ganz dir überlassen. Wie viel Grover Cash du für deine verschiedenen Technik-Mieten über die gesamte Mietdauer hinweg einlöst, ist ebenfalls dir überlassen, solange du den monatlichen Höchstbetrag nicht überschreitest.


Grover Cash ist personengebunden und kann nur von dem Kunden, der die Belohnung verdient hat, verwendet werden. Grover Cash ist auch nicht übertragbar. Der Verkauf, der Tausch, die Versteigerung und jedwede andere Form der Übertragung von Grover Cash an Dritte ist nicht gestattet. Auch sind Verhandlungen über den Kauf und Verkauf von Grover Cash, der Erwerb von Grover Cash von Kunden und Dritten und die unbefugte Nutzung von Grover Cash verboten.


Für den Kauf von Produkten kann Grover Cash nicht eingesetzt werden. Löst du Grover Cash ein, um deine Technik-Miete zu bezahlen, fließt der eingelöste Betrag nicht in die Berechnung des Kaufpreises ein.



12.4.3.  Verfall von Grover Cash (Verlust ohne Einlösung)


Grover Cash verfällt 36 (sechsunddreißig) Monate nach Ablauf des Quartals, in dem das Guthaben gewährt wurde. Du erhältst jedoch mindestens 3 (drei) Monate vor Verfall deines Grover-Cash-Guthabens eine Mitteilung von uns.



12.4.4.  Einstellung, Beendigung und Änderung des Grover-Cash-Belohnungsprogramms


Grover behält sich das Recht vor, das Grover-Cash-Belohnungsprogramm jederzeit ohne Angabe von Gründen und mit einer Frist von 4 Wochen nach entsprechender Mitteilung per E-Mail oder über anderweitige Kanäle einzustellen.


Grover ist berechtigt, das Grover-Cash-Programm vorübergehend vollständig oder für einzelne Kunden auszusetzen bzw. einzuschränken. Auch den Zugang zu einzelnen Kundenkonten darf Grover zur Vorbeugung von Missbrauch und unbefugter Nutzung oder im Falle etwaiger Fehlfunktionen und anderer Störungen vorübergehend aussetzen oder einschränken. Eine solche Einschränkung bzw. Aussetzung erfolgt jedoch stets über einen Zeitraum und in einem Umfang, der den Umständen angemessen ist. Sämtliche Einschränkungen und Aussetzungen teilen wir unseren betroffenen Kunden umgehend mit.


Grover behält sich das Recht vor, die Programmbedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen, ohne dass jedoch unsere Kunden hierdurch böswillig benachteiligt werden. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen daran, wie du Grover Cash verdienen und einlösen kannst, sowie sämtliche anderweitigen Änderungen und Ergänzungen in Verbindung mit Grover Cash teilen wir dir per E-Mail oder über anderweitige Kanäle mit.


12.5. Digitale Produkte


Falls du Digitale Produkte von uns kaufst, gelten auch die folgenden Bestimmungen: Du erwirbst eine limitierte Lizenz durch deinen Kauf. Bei jedem digitalen Produkt ist die Voraussetzung für den Erwerb einer Lizenz deine vorherige Zustimmung zu einem individuellen Endbenutzer-Lizenzvertrag ("EULA"), der zwischen dir und dem Herausgeber des Digitalen Products ("Lizenzgeber") zustande kommt. Deine Lizenz für ein solches digitales Produkt wird dir vom Lizenzgeber des jeweiligen digitalen Produkts gewährt. Der Lizenzgeber behält sich alle Rechte an den digitalen Produkten vor, die dir nicht ausdrücklich gewährt werden.


1. Umfang der Lizenz: Soweit nicht etwas anderes in der geltenden EULA beschrieben ist, darfst du die digitalen Produkte nicht verbreiten oder über ein Netzwerk so zur Verfügung stellen, so dass diese von mehreren Geräten gleichzeitig genutzt werden könnten. Du darfst die digitalen Produkte, einschließlich Produktschlüssel oder Code den du bei dem Erwerb der Lizenz für die Digitalen Produkte erhalten hast, nicht übertragen, weitergeben oder unterlizenzieren.


Soweit nicht etwas anderes in der geltenden EULA beschrieben ist, ist dir untersagt


A) die digitalen Produkte, Updates oder Teile davon, einschließlich der Produktschlüssel, zu kopieren, zurückzuentwickeln, zu disassemblieren, zu dekompilieren, zu versuchen, den Quellcode abzuleiten, modifizieren oder abgeleitete Werke davon zu erstellen;


B) Handlungen vorzunehmen die im Gegensatz zu dieser EULA stehen;


C) Produkte, Komponente der Produkte oder Materialien in irgendeiner Weise zu kopieren oder anderweitig zu vervielfältigen;


D) ein digitales Produkt, einer Komponente eines digitalen Produkts oder eines Materials in irgendeiner Weise zu modifizieren, zu verändern, manipulieren oder den Inhalt zu reduzieren; oder


E) einen Computervirus oder einen anderen unerlaubten Code in ein digitales Produkt, ein Material oder ein System eines Anbieters einzuführen. Darüber hinaus, darfst du ohne vorherige, schriftliche Genehmigung von Grover, den Verkauf eines digitalen Produkts, oder einer Komponente davon, nicht mit einem nicht autorisierten Produkt eines Drittanbieters so verknüpfen oder so bündeln, dass die Wahrscheinlichkeit einer Verwechslung in Bezug auf die Quelle oder den Ursprung der digitalen Produkte entstehen könnte.


2. Zustimmung zur Verwendung von Daten: Du erklärst dich damit einverstanden, dass der Lizenzgeber technische Daten/Informationen sammelt und verwendet, um die Bereitstellung von Software-Updates, Produktsupport und andere Dienstleistungen für dich (falls zutreffend) im Zusammenhang mit den digitalen Produkten zu ermöglichen.


Der Lizenzgeber kann diese Informationen, solange diese in einer Form vorliegen, die dich nicht persönlich identifizieren, zur Verbesserung seiner Produkte oder zur Bereitstellung von Dienstleistungen oder Technologien für dich verwenden.


Grover wird zusätzlich, in Übereinstimmung mit seinen Datenschutzrichtlinien, Metadaten über deinen Kauf des digitalen Produkts erfassen.


12.6. Sonderkaufpreis


Kunden können - sofern sie sich dafür qualifiziert haben - den Mietgegenstand nach der Mindestmietzeit erwerben. Der jeweilige Kaufpreis wird erst festgelegt, wenn du den Kauf tätigen möchtest, da dieser von individuellen Faktoren wie Modell, ursprünglichem Kaufpreis und Restwert des Geräts abhängig ist ("Sonderkaufpreis").


Für weitere Informationen über den Sonderkaufpreis wende dich bitte direkt an den Kundenservice, der dir entsprechende Details und ein Angebot zusenden wird.


Der gekaufte Mietgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Grover. Du bist verpflichtet, den Mietgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises von den Rechten Dritter freizuhalten.


Solltest du von deinem Kauf zurücktreten wollen, ist dein Widerrufsrecht in Ziffer 6 festgelegt. Wenn du zurücktrittst, bist du verpflichtet, den Mietgegenstand gemäß Ziffer 6 an uns zurückzusenden.


13. Gewährleistung, Haftung


Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.


Bei Mängeln des Mietgegenstandes ist Grover berechtigt, den Mietgegenstand zu reparieren oder dir einen gleichwertigen Gegenstand als Ersatz zu überlassen.


Für Tech-Accessoire richten sich deine Gewährleistungsansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften. Grover ist für Garantiezusagen von Herstellern nicht einstandspflichtig.


Jegliche Gewährleistung durch Grover für Digitale Produkte ist ausgeschlossen für Defekte oder Schäden, die von Dir durch unsachgemäße oder fahrlässige Handhabung oder durch Nichtbeachtung der Anweisungen von Grover.


Die Gewährleistung für den gekauften Mietgegenstand beträgt ein Jahr ab dem Kaufdatum (Ausübung des Sonderkaufpreises).


14. Haftung von Grover


Grover haftet für Schäden unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung Grovers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Für fahrlässiges Verhalten haftet Grover nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung für die Erreichung des Vertragszweck wesentlich ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf Kardinalpflicht), soweit Grover nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise mit den verursachten Schäden rechnen musste. Im Übrigen ist die Haftung Grovers – auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen – ausgeschlossen. Die Verpflichtung zum Ersatz von Verzugsschäden wird auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, typischer Weise eintretende Schäden begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für den Fall der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung.


Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Schadenersatzansprüche aus Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder einem arglistigen Verschweigen von Mängeln durch Grover.


Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Etwaige gesetzliche Haftungsprivilegierungen zu unseren Gunsten, z. B. nach §§ 7 bis 10 TMG, bleiben unberührt.


15. Haftungsfreistellung


Der Kunde stellt Grover von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Grover wegen einer unsachgemäßen, vertragswidrigen oder rechtswidrigen Nutzung der Produkte geltend machen, es sei denn, er hat diese nicht zu vertreten. In dem Fall einer Freistellung nach Satz 1 ersetzt der Kunde Grover jeglichen Schaden, der Grover wegen der unsachgemäßen, vertragswidrigen oder rechtswidrigen Nutzung entsteht, einschließlich etwaiger Kosten der Rechtsverteidigung. Der Kunde informiert Grover unverzüglich, wenn Dritte Ansprüche wegen der unsachgemäßen, vertragswidrigen oder rechtswidrigen Nutzung des Mietgegenstandes geltend machen und unterstützt Grover bei der Rechtsverteidigung.


16. Nutzung der Plattform


Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Nutzung der Plattform Risiken birgt. Dies betrifft insbesondere Gefahren, die durch den Versand von Schadsoftware, Spaming (unaufgefordertes Versenden von Werbe-EMails), den Diebstahl von Passwörtern, den elektronischen Einbruch sowie Manipulation, Hacking sowie andere Formen der unberechtigten Offenlegung der Daten der Kunden, Belästigungen und Fälschungen hervorgerufen werden. Grover wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um diese Risiken zu minimieren. Eine Einstandspflicht wird dadurch nicht begründet. Die Nutzung der Plattform erfolgt insoweit auf eigene Gefahr. Wartungsarbeiten, Nachrüstungen oder Upgrades, Fehler oder „Bugs“ sowie andere Ursachen oder Umstände können zu Unterbrechungen oder Fehlern des Betriebs der Plattform führen. Grover wird technische Störungen unverzüglich im Rahmen der technischen Möglichkeiten beseitigen.


17. Abtretungs-, Gebrauchsüberlassungs-, Verpfändungsverbot


Ansprüche oder Rechte des Kunden gegen Grover dürfen ohne Grover's Zustimmung nicht abgetreten oder verpfändet werden, es sei denn der Kunde hat ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachgewiesen.


Während der Dauer der Miete darfst du ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von uns nicht den Gebrauch des Mietgegenstandes einem Dritten zur Nutzung überlassen, insbesondere nicht verkaufen, verschenken, vermieten oder verleihen. Hiervon ausgenommen ist die unentgeltliche Nutzung von im Haushalt des Kunden angehörenden Personen oder Mitarbeitern des Kunden, soweit gesetzlich zulässig.


Du bist verpflichtet, den Mietgegenstand während der Dauer der Miete von Rechten Dritter freizuhalten.


Während der Dauer des Mietvertrages darf jeglicher Mietgegenstand in deinem Besitz nicht verpachtet, mit einem Pfandrecht belastet oder auf sonst eine Weise zum Gegenstand einer Transaktion gemacht werden.


18. Datenschutz


Bitte beachte unsere Datenschutzerklärung


19. Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtungsstelle


Sofern der Kunde Verbraucher ist, gilt folgender Hinweis: Die Europäische Kommission bietet eine  Plattform zur Online-Streitbeilegung an, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist. 


Grover ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen. 



20. Kundendienst


Um unseren Kundenservice zu erreichen, kannst du eine E-Mail an [email protected] schicken oder uns direkt eine Nachricht senden, indem du auf Grover.com unten rechts auf den Chat-Button klickst.

 

21. Änderungen


Wir sind jederzeit berechtigt, Änderungen dieser AGB vorzunehmen, sofern die Änderungen nicht diese Ziffer 21 oder Hauptleistungspflichten oder das Entgelt für die Hauptleistung betreffen oder die Änderungen dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommen oder eine Änderung von Entgelten betreffen, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung gerichtet ist. Die geänderten Bedingungen werden dir in Textform mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn du diesen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung widersprichst. Wir werden dich auf die Möglichkeit des Widerspruchs und Einhaltung der Frist gesondert hinweisen. Bei Ausübung des Widerspruchsrechts werden die Änderungen nicht Vertragsbestandteil und der Vertrag wird unverändert fortgesetzt. Bei einem fristgemäßen Widerspruch des Kunden gegen die geänderten Geschäftsbedingungen ist Grover unter Wahrung der berechtigten Interessen des Kunden berechtigt, den mit dem Kunden bestehenden Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die Änderung in Kraft tritt. Entsprechende Inhalte des Kunden werden sodann in der Datenbank gelöscht. Der Kunde kann hieraus keine Ansprüche gegen Grover geltend machen. ​


22. Anwendbares Recht


Auf die zwischen Grover und dem Kunden bestehende Vertragsbeziehung findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UNKaufrechts ist ausgeschlossen. Wenn der Kunde Verbraucher ist, führt die Rechtswahl nicht dazu, dass ihm der Schutz entzogen wird, der ihm nach den zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Rechts gewährt wird, das an seinem gewöhnlichen Aufenthalt gilt. Die Rechtswahl bedeutet auch nicht, dass er sein Recht vor einem ausländischen Gericht durchsetzen muss.


23. Schlussbestimmungen


Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht. Grover ist berechtigt, die aus dem Vertrag mit dem Kunden bestehenden Rechte und Pflichten ganz oder teilweise auf ein anderes Unternehmen zu übertragen. Im Falle der Vertragsübernahmen durch ein Drittunternehmen erhält der Kunde von Grover eine Mitteilung über die Vertragsübernahme, in der auch eine Frist angegeben wird, innerhalb welcher der Kunde den Vertrag kündigen und das Löschen des Kundenkontos verlangen kann, falls er mit der Übertragung an das Drittunternehmen nicht einverstanden ist.